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Urteil des OLG Hamburg Fluggastportal darf Ryanair nicht schlechtreden
2025-12-08
https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/flugverspaetungen-olg-hamburg-untersagt-negative-werbung-gegen-ryanair-a-db18ea2c-ef96-45ff-b989-390c2392cfb5
HaiPress

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Ryanair-Maschine
Foto: Jakub Porzycki / NurPhoto / IMAGO
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Verbraucher,die ihre Ansprüche nicht selbst gegenüber der Airline durchsetzen wollen,können neben den Portalen auch auf die kostenfreie Dienstleistung der Schlichtungsstelle Reise und Verkehr zurückgreifen. Diese erreicht nach eigenen Angaben in 80 bis 90 Prozent der Fälle eine Einigung.
mik/dpa
