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Verbraucher benachteiligt BGH kippt wichtige Riester-Renten-Klausel
2025-12-11
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/riester-rente-bgh-kippt-wichtige-riester-renten-klausel-a-7c28d36f-2853-4a81-8688-58e5fc7bfae4
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Riester-Rente: Verträge prüfen lassen
Foto: Patrick Pleul / dpa-Zentralbild / dpa
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Vertragsklausel in fondsgebundenen Riester-Renten für unwirksam erklärt,die Versicherern das Recht einräumt,den Rentenfaktor einseitig nachträglich zu senken. Die Richter entschieden,dass die Bestimmung Verbraucher unangemessen benachteiligt. Das Urteil kann auch Verträge anderer Anbieter betreffen.
Ausgelöst wurde das Verfahren durch eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Allianz-Lebensversicherung. Die Klausel erlaubte dem Unternehmen,Renten zu kürzen,wenn die Lebenserwartung unerwartet steigt oder die Rendite der Kapitalanlagen dauerhaft sinkt. Nach Ansicht des BGH fehlt jedoch eine Verpflichtung,Kürzungen wieder zurückzunehmen,falls sich die Lage später verbessert. Die Allianz darf sich daher nicht mehr auf die Regelung berufen.
Urteil betrifft womöglich eine Million Verträge
Der BGH bestätigte damit weitgehend ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart. Nur das dort ausgesprochene generelle Verbot,inhaltsgleiche Klauseln zu verwenden,hoben die Richter auf. Die Verbraucherzentrale habe einen solchen Antrag nicht gestellt.Laut der Allianz betrifft das Urteil Riester-Verträge,die zwischen Juli 2001 und Ende 2006 abgeschlossen wurden. Jüngere Verträge enthalten die strittige Klausel nicht mehr. Die Allianz verwies darauf,dass ein unabhängiger Treuhänder die Senkung des Rentenfaktors geprüft und als notwendig eingestuft habe.
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Der Bund der Versicherten geht davon aus,dass die Entscheidung weit über die Verträge der Allianz hinaus wirkt. Nach Angaben des Verbands könnten bis zu rund eine Million Riester-,Rürup-,Betriebs- und private Rentenverträge betroffen sein,bei denen ähnliche Klauseln zu Rentenkürzungen geführt haben. Der Verband rät Betroffenen nun,ihre Verträge prüfen zu lassen.
lkö/dpa
